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Alfred Schindler-Fonds

Ebikon · Lucerne · CHE-100.704.426

72%

Data reliability

CantonalHealthDisabilitySocial & povertyEducation & scholarshipsChildren & youthSeniorsCultureDirect financial aidProject funding

Who can apply

Employees and retirees of affiliated Schindler companies in Switzerland, and their relatives, can request help in hardship, illness, accident or unemployment.

Statutory purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Unterstützung und Ergänzung der Schindler Pensionskasse sowie in der Für- und Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und Rentner der ihr angeschlossenen Firmen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: Zuschüsse zur Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen der angeschlossenen Firmen. Zuschüsse zur Finanzierung von vorzeitigen Pensionierungen zufolge Arbeitsmangel oder Umstrukturierung im Rahmen der von den angeschlossenen Firmen vereinbarten Sozialplänen oder Richtlinien. Zuschüsse zur Mitfinanzierung von Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse. Weiter bezweckt die Stiftung die Erbringung von Leistungen an die Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung sind schweizerische Betriebe des Schindler-Konzerns angeschlossen. Über den Anschluss entscheidet der Stiftungsrat, der mit der aufzunehmenden Firma eine Anschlussvereinbarung abschliesst. Die Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Leistungen der Stiftung sind freiwillig. Der einzelne Destinatär kann nur Rechtsansprüche auf das Stiftungsvermögen erheben, wenn ihm aufgrund reglementarischer Bestimmungen solche zustehen. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit gemäss ZGB Art. 89, Abs. 8, Ziff. 3 werden dabei berücksichtigt.

Foundation board

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Contact

Registered office : Zugerstrasse 13, 6030 Ebikon

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Official address & contact (Zefix) ↗

Data sources

Zefix — Registre du commerce fédéral — 12.06.2026 · source ↗

Last verified : 30.07.2026