Fondation.CH
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Erika Roth Stiftung

Zug · Zoug · CHE-467.180.877

72%

Fiabilité des données

NationalSantéHandicapSocial & pauvretéFormation & boursesCultureRechercheCoopération internationaleAnimauxAide financière directeFinancement de projets

Qui peut demander

Projets en Suisse : formation de chiens d'aveugles et de thérapie, entretien de bâtiments historiques, culture traditionnelle, recherche agricole, aide aux personnes en détresse, sport.

But statutaire

Die Stiftung bezweckt die Förderung sowie die finanzielle Unterstützung folgender Projekte in der Schweiz in nicht präferenzierter Reihenfolge: a. Ausbildungen von Hunden zu Blinden-, Begleit- und Therapiehunden. Die Stiftung soll anstreben, pro Jahr die Ausbildung von 2-3 Hundewelpen zu finanzieren; b. Erhalt von historischen Gebäuden aller Art; c. Erhaltung der bodenständigen Kultur und des Brauchtums der Schweiz; Förderung der Blasmusik, des Jodelns, Alphornblasens und Fahnenschwingens; Pflege der Volks- und Heimatlieder; Ansporn zum Tragen der Trachten; d. Förderung der Forschung und Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft und des Schweizer Gartenbaus. Unterstützt werden kann die Entwicklung und der Einsatz von innovativen Technologien, welche die Landwirtschaft und den Gartenbau effizienter gestalten lassen; e. Überbrückung von Notsituationen von Schweizer/innen sowie Förderung von Projekten, welche das Entstehen von Notlagen verhindern helfen bzw. zu deren Behebung beitragen; f. Anlässe im Zusammenhang mit dem Schwingsport, z.B. Ausrichten eines «Erika Roth Schwinget» oder Einrichten eines «Erika Roth Schwingkellers» zur Unterstützung des Schwingernachwuchses in der Innerschweiz. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es deren Zweck erlaubt. Die Stiftung hat einen gemeinnützigen Charakter; sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an. Der Stiftungsrat kann das ganze Stiftungsvermögen, und nicht nur die Erträge, zur Verwirklichung des Zweckes verwenden. Der Stiftungsrat ist dafür besorgt, dass das Stiftungsvermögen nach rund 25 Jahren seit dem Ableben der Stifterin zweckkonform verwendet und aufgebraucht ist. Damit soll eine Perpetuierung der Stiftung vermieden und gleichzeitig erreicht werden, dass mit dem Stiftungsvermögen der angestrebte Zweck auch substantiell erreicht wird.

Conseil de fondation

3 membres du conseil identifiés — noms et fonctions visibles avec l'abonnement, pour adresser votre demande à la bonne personne.

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Contact

Siège : Bundesstrasse 7, 6300 Zug

Pas encore de coordonnées web pour cette fondation : adressez votre demande par courrier à l'adresse du siège ci-dessus (extrait officiel ci-dessous pour vérifier).

Adresse & coordonnées officielles (Zefix) ↗

Sources des données

Zefix — Registre du commerce fédéral — 13.06.2026 · source ↗

Dernière vérification : 13.06.2026

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