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Fürsorgestiftung der cabana AG

Herisau · Appenzell Rhodes-Extérieures · CHE-109.793.695

72%

Verlässlichkeit der Daten

KantonalGesundheitBehinderungSoziales & ArmutKindheit & JugendSeniorenKulturDirekte finanzielle Hilfe

Wer kann ein Gesuch stellen

Für Arbeitnehmende der cabana AG, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen bei Krankheit, Invalidität, Unfall, Alter oder Notlagen.

Statutarischer Zweck

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und in besonderen Notlagen. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar zuletzt gesorgt hat. Leistungen, mit Ausnahme von solchen für die Personalvorsorge, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist, oder welche lohnähnlichen Charakter haben, wie Familien- und Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke oder ähnliches, dürfen aus dem Vermögen und den Einnahmen der Stiftung nicht erbracht werden. In Verfolgung des Stiftungszweckes ist die Stiftung indessen im Einvernehmen mit der Stifterfirma berechtigt, einmalige Zuwendungen, gesetzliche, vertragliche und reglementarische Arbeitgeberbeiträge anstelle der Stifterfirma an andere Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma zu erbringen. Dies gilt insbesondere für Leistungen, zu denen die Stifterfirma im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet ist. Sobald und soweit die Stiftung Destinatären Rechtsansprüche gewährt, stellt sie ein Reglement auf, welches im Rahmen dieser Stiftungsurkunde den Kreis der Destinatäre, deren Rechtsstellung, Art und Umfang der Vorsorgeleistungen sowie alle sonst erforderlichen Modalitäten umschreibt. Sie hat das Recht, dieses Reglement unter Wahrung bereits bestehender Rechtsansprüche von Destinatären jederzeit ganz oder teilweise abzuändern, wobei der Stifterfirma vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Das Reglement und dessen Änderungen sind bei der Aufsichtsbehörde bekanntzugeben. Solange und soweit kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechen von Stiftungsleistungen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss.

Stiftungsrat

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Kontakt

Sitz : St. Gallerstrasse 32, 9100 Herisau

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Offizielle Adresse & Kontaktdaten (Zefix) ↗

Datenquellen

Zefix — Registre du commerce fédéral — 13.06.2026 · source ↗

Letzte Prüfung : 13.06.2026